Was dürfen wir für Sie tun?
Als Steuerberatungskanzlei verstehen wir uns nicht etwa als Unterstützer der Finanzverwaltung, sondern ganz klar als Ihr Anwalt in Steuersachen. Das bedeutet, dass unser Leitsatz immer die Verfolgung Ihrer Ziele und Interessen ist. Wir erreichen dies durch termingerechte und ordentliche Steuererklärungen, ebenso wie durch eine Reihe von zusätzlichen Leistungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Im Einzelnen bieten wir Ihnen Beratung in allen Fragen rund um die Themen Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Umsatzsteuer an. Außerdem besitzen wir besondere Expertise in der Beratung bei der Entsendung von Konzernmitarbeitern ins Ausland oder bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern in Deutschland.
Unternehmen bieten wir neben der Steuerberatung auch eine strukturierte und umfassende Wirtschaftsberatung an.
03.02.2012 | Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig
01.02.2012 | Datenspeicherung aufgrund Steuer-ID-Erteilung ist verfassungsgemäß
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