Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft & Recht
BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt[25.01.2012] Der Bundesfinanzhof hat in gleich zwei Urteilen erstmals zur Neuregelung der Abzugsmöglichkeiten von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten entschieden.
Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe absetzen
[18.01.2012] Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 12.12.2011.
BFH: Keine Korrekturen nach Verjährung
[18.01.2012] Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige aufgrund einer Steuerfestsetzung zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
[16.01.2012] Mit Urteil vom 20. Dezember 2011 hat das Finanzgericht Münster zur Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Stellung genommen.
Kranken- und Pflegeversicherung auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar
[16.01.2012] Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. Was manche jedoch übersehen: Auch die Basisbeiträge der Kinder können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
© Zur Verfügung gestellt von STB Web - Portal für Steuerberater
18.01.2012 | Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe absetzen
18.01.2012 | BFH: Keine Korrekturen nach Verjährung
Weitere News
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Donaustr. 64a
D - 65428 Rüsselsheim
Tel.: +49 (0) 6142 - 91040
Fax: +49 (0) 6142 - 64845
info@steuerberater-mathes.de
