Steuerberatung für Vereine - das lohnt sich!
Die Fülle an steuerrechtlichen Vorschriften für Vereine sorgt dafür, dass dieser Bereich im wahrsten Sinne des Wortes "ein Fall für sich" ist. In unserer Kanzlei bildet die steuerliche Beratung und Betreuung von Vereinen daher ein eigenes Beratungsfeld. Unsere Mitarbeiter haben sich mit intensiven Fortbildungen ein Spezialwissen aufgebaut, das sich für Sie lohnt.
Die Anerkennung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereins als steuerbegünstigte Körperschaft bringt viele Steuervorteile mit sich. Steuerliche Fragestellungen entstehen dabei aber nicht nur für den Verein selbst, sondern auch für seine Förderer, Helfer und nebenberuflichen Mitarbeiter.
Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft sowie zur Besteuerung selbst und den einzelnen Steuerarten, die anfallen können. Außerdem klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen des Spendenabzugs sowie steuerliche Fragen bei Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere zur Lohnsteuer, und zeigen Ihnen öffentliche Fördermöglichkeiten für Vereine auf.
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